
Bewegung, Spiel und Sport haben an der IGS Mutterstadt einen hohen Stellenwert und sind ein zentraler Bestandteil unseres schulischen Lebens. Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler nachhaltig für Bewegung zu begeistern und ihnen die Bedeutung von Sport für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden zu vermitteln.
Im Jahrgang 5 werden drei Sportstunden pro Woche erteilt, in den Klassenstufen 6 bis 13 jeweils zwei Stunden. Der Unterricht findet koedukativ statt, sodass Mädchen und Jungen gemeinsam lernen, trainieren und spielen. Dadurch entwickeln sie früh ein Bewusstsein für unterschiedliche Voraussetzungen, stärken Teamfähigkeit und unterstützen sich gegenseitig.
In der Jahrgangsstufe 6 wird Schwimmunterricht im nahegelegenen Schwimmbad „Aquabella“ durchgeführt, sodass alle Schülerinnen und Schüler grundlegende Schwimmfähigkeiten erwerben und ihre Sicherheit im Wasser verbessern können.
Auch außerhalb des Unterrichts bietet unsere Schule vielfältige Bewegungsmöglichkeiten. Der neu gestaltete Schulhof lädt in den Pausen mit Kletterwand, Baumstamm-Mikado, Reckstangen und einem modernen Sportplatz zu aktiver Erholung ein. Ergänzend stehen dienstags und donnerstags verschiedene Arbeitsgemeinschaften mit sportlichem Schwerpunkt zur Auswahl.
Sportfeste sowie die Teilnahme an Schulmannschaften und überregionalen Wettbewerben wie „Jugend trainiert für Olympia“ oder dem „Fritz-Walter-Cup“ erweitern das Angebot und fördern Teamgeist, Leistungsbereitschaft und Fairness. Zusätzlich finden bei uns regelmäßig die Bundesjugendspiele bzw. ein Sportabzeichentag statt, bei denen die Schülerinnen und Schüler ihre sportlichen Leistungen unter Beweis stellen und persönliche Ziele erreichen können.
Ein besonderes Profilmerkmal unserer Schule ist der Sport-Leistungskurs in der Oberstufe. Dieser richtet sich an sportlich interessierte und engagierte Schülerinnen und Schüler, die Sport auch theoretisch vertiefen möchten. Der Kurs verbindet Praxis und Theorie: Neben der Weiterentwicklung sportmotorischer Fähigkeiten werden sportwissenschaftliche Inhalte wie Trainingslehre, Bewegungsanalyse, Sportbiologie und Leistungsdiagnostik behandelt. So lernen die Teilnehmenden nicht nur, ihre eigene Leistung zu verbessern, sondern auch Trainingsprozesse zu planen, zu analysieren und wissenschaftlich zu begründen.
Im praktischen Teil werden verschiedene sportliche Bewegungsfelder verbindlich behandelt. Dazu gehören unter anderem Schwimmen, Leichtathletik und Turnen sowie mindestens zwei große Sportspiele wie beispielsweise Basketball, Volleyball, Handball oder Fußball. Dadurch erwerben die Schülerinnen und Schüler vielseitige motorische Kompetenzen und lernen unterschiedliche Trainings- und Wettkampfanforderungen kennen. Der Leistungskurs bietet damit eine fundierte Vorbereitung sowohl auf sportbezogene Studiengänge als auch auf Berufe im Bewegungs- und Gesundheitsbereich.
Unsere moderne Rundsporthalle sowie das 2016 eingeweihte Sportfeld schaffen dafür optimale Bedingungen und ermöglichen ein vielseitiges und qualitativ hochwertiges Sportangebot.
Unser Anspruch: Freude an Bewegung wecken, Leistungsbereitschaft fördern und die Grundlage für ein lebenslang aktives Leben legen.
Vorgehen bei Sportunfällen
Bei einem Sportunfall in der Schule, kommen die Eltern innerhalb von 3 Tagen zum Sekretariat und füllen einen Unfallbericht aus. Falls Sie beim Arzt waren, bringen Sie die Arztbescheinigung (Anamnese) mit.
Es wird empfohlen bei „schweren“ oder unklaren Verletzungen (innerhalb von 3 Tagen) einen Arzt aufzusuchen. Wichtig es muss ein Durchgangsarzt (Arbeitsunfall/BG-Fall) sein.
- 217b Wertsachen im Sportunterricht(1) Das Mitbringen von Wertsachen (z. B. Mobiltelefone, Schmuck, Geld, elektronische Geräte) zum Sportunterricht erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung der Schülerinnen und Schüler.
(2) Die Schule sowie die Sportlehrkräfte übernehmen keine Haftung für Verlust, Beschädigung oder Diebstahl von Wertsachen. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
(3) Schülerinnen und Schüler werden angehalten, Wertsachen möglichst nicht zum Sportunterricht mitzubringen. Eine Verwahrung, Sammlung oder Sicherung von Wertsachen durch Lehrkräfte erfolgt nicht.
(4) Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte bezieht sich auf die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, nicht auf die Beaufsichtigung privater Gegenstände. Eine durchgehende Überwachung von Umkleiden oder Sporttaschen ist organisatorisch nicht möglich.
(5) Diese Regelung ist Bestandteil der Schulordnung und wird den Schülerinnen und Schülern regelmäßig erläutert.
